Botanischer Garten der Universität Wien

GARTENORDNUNG

Der Botanische Garten der Universität Wien dient der Forschung, der Lehre und dem Artenschutz. Die Pflanzensammlungen und Anlagen sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung und besonders zu schützen und zu erhalten. Innerhalb festgelegter Zeiten ist der Botanische Garten für Publikum geöffnet und soll u.a. dadurch den Bedürfnissen nach Bildung und Erholung gerecht werden.

I. Benützung

(1) Das Betreten des Gartens bzw. der Aufenthalt im Garten ist nur während der Öffnungszeiten und unter Beachtung der nachfolgenden Punkte gestattet.

(2) Die Benutzung muss so erfolgen, dass andere Besucher*innen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. Alle Besucher*innen sind zur Rücksichtnahme gegenüber anderen verpflichtet.

(3) Die Anlagen, Einrichtungen und Baulichkeiten dürfen nur ihrem Nutzungszweck gemäß verwendet werden. Insbe­son­dere dürfen sie nicht verschmutzt, beschmiert, mit Farbe besprüht, bemalt, mit Papier, Folien oder Materialien anderer Art beklebt oder sonst wie beschädigt werden.

(4) Weiters ist es verboten:

1. Abfälle (Papier, Gebinde, Verpackungsmaterial, …) unsachgemäß zu entsorgen;

2. Einfriedungen (z.B. Absperrungen, Zäune, Mauern), temporäre Absperrungen und Garteneinrichtungen aller Art (Hinweis- und Warntafeln, Infotafeln, Pflanzenetiketten, Bänke oder Mistkübel) zu übersteigen oder zum Turnen oder Klettern zu benützen und/oder deren Standort zu verändern;

3. Baulichkeiten, Brunnen, sonstige Einrichtungen sowie Pflanztöpfe, Bäume, Baumreste und Wurzeln zu besteigen oder darauf zu klettern.

(5) Jegliche gewerbsmäßige Aktivität wie Verkaufstätigkeiten, Filmen oder Fotografieren zu nicht privaten Zwecken, Abhalten von Kursen oder Führungen, Verteilen von Flugblättern sind verboten. Eine allfällige Durchführung bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Botanischen Gartens bzw. der Universität Wien. Auch unentgeltliche Aktivitäten (z.B. Musizieren) sind verboten, sofern sie an andere Besucher*innen gerichtet sind bzw. diese stören könnten.

(6) Der Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln auf dem Gartengelände ist nicht gestattet.

(7) Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen des Botanischen Gartens der Universität Wien sowie den befugten Organen des Botanischen Gartens und der Universität Wien ist Folge zu leisten.

II. Wegegebot und Schutz der Grün- und Pflanzflächen

(1) Das Verlassen der Wege bzw. das Betreten der Wiesen und Anlagen ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitarbeiter*innen der Universität Wien zu Zwecken von Forschung und Lehre, Guides der Grünen Schule sowie genehmigte Anlässe.

(2) Strikt untersagt sind das Abbrechen, Abschneiden und Entfernen sowie jede andere Beschädigung von Pflanzen oder deren Teilen (Früchte, Samen) bzw. jegliche sonstigen Veränderungen am Pflanzenbestand und an den Anlagen. Ausgenommen ist die Entnahme nach Genehmigung.

(3) Bei Schnee, Glatteis sowie aufgeweichten Wegen dürfen nur freigegebene Wege benützt werden.

(4) Das Betreten der Betriebsflächen ist verboten.

III. Mitnahme von Hunden und anderen Tieren

(1) Hunde und andere Tiere dürfen nicht in den Botanischen Garten mitgenommen werden, ausgenommen sind Blindenführhunde und Assistenzhunde.

IV. Sportliche Betätigung und die Benützung von Fahrrädern sowie anderen Sportgeräten

(1) Das Abstellen, die Mitnahme und die Benützung von Fahrrädern sowie von anderen Sportgeräten (Tretroller, Elektro-Roller, Micro Scooter, Inline-Skates, Skateboards und ähnliches) sind verboten. Fahrzeugähnliche Spielzeuge für Kinder, wie z.B. Kinder-Tretroller, müssen geschoben werden.

(2) Alle sportlichen Betätigungen, wie z.B. Joggen, Nordic Walking, Ballspiele, Yoga etc., sind verboten.

V. Sicherheitsvorkehrungen, Aufsichtspflicht und Haftung

(1) Der Botanische Garten hat einen wertvollen Altgehölzbestand, von dem in Fällen von starkem Wind, Sturm oder Unwetter eine erhöhte Gefahr für die Besucher*innen ausgeht. Die Besucher*innen werden darauf hingewiesen, dass bei starkem Wind, Sturm, Unwetter oder herannahendem Sturm oder Unwetter das Gartengelände nicht betreten werden darf. Besucher*innen, die sich in derartigen Fällen bereits in der Anlage aufhalten, müssen diese unverzüglich verlassen oder – ausschließlich wenn ein Verlassen nicht gefahrlos möglich ist – schutzbietende Bereiche auf dem Gartengelände aufsuchen. Bei besonderen Wetterlagen (starker Wind oder Sturm, Windböen, Starkregen) bleibt der Botanische Garten aus Sicherheits­gründen geschlossen. Die Freigabe erfolgt erst nach der Überprüfung der Verkehrssicherheit. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

(2) Es ist verboten, die Ränder der Becken und Teichanlagen zu betreten, zu überschreiten oder sich über die Ränder zu beugen.

(3) Personen, die aufgrund ihrer mangelnden Reife einer Aufsicht bedürfen, dürfen den Botanischen Garten nur mit einer geeigneten Aufsichtsperson betreten. Bei Kindern gilt die Aufsichtspflicht der Eltern bzw. Obsorgenden bzw. sonstiger verantwortlicher Begleitpersonen (z.B. Erzieher*innen und Lehrer*innen). Die Aufsichtspersonen gewährleisten die Einhaltung der Gartenordnung und tragen die Verantwortung dafür, Kinder von potentiellen Gefahrenquellen (Wasserbecken, Teiche, abgesperrte Bereiche, …) fernzuhalten und das Erklettern von Absperrungen und Zäunen zu verhindern.

(4) Erziehungsberechtigte bzw. Obsorgende und sonstige verantwortliche Begleitpersonen/Institutionen haften in vollem Umfang für die in ihrer Verantwortung stehenden Kinder. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Aufenthalt im Garten für Kinder ohne oder mit ungenügender Beaufsichtigung gefährlich sein kann (z.B. giftige Pflanzen und deren Teile; Pflanzen mit Verletzungsgefahr wie Bäume, Kakteen, Bambussprosse; mit Pflanzenschutzmitteln behandelte Pflanzen, Früchte, Wege; Gartengeräte, Maschinen, Wasserbecken, etc.).

(5) Für Schäden welcher Art auch immer, die infolge der Nichteinhaltung der Gartenordnung im Zusammenhang mit der Benützung des Botanischen Gartens entstehen, wird jede Haftung der Universität Wien und ihrer Mitarbeiter*innen ausgeschlossen.

VI. Diebstahl

(1) Besucher*innen können vor dem Verlassen des Gartengeländes vom Personal aufgefordert werden, ihre Taschen zu öffnen und die darin befindlichen Gegenstände vorzuweisen.

(2) Jeder Diebstahl von Pflanzen, Pflanzenteilen, Ausstellungsobjekten, Arbeitsgeräten etc. wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Bei Nichteinhalten der Gartenordnung behält sich die Universität Wien vor, ein Hausverbot auszusprechen.

Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen interessanten und erholsamen Aufenthalt im Botanischen Garten der Universität Wien!

botanischergarten.univie.ac.at | botanik@univie.ac.at | 01-4277-541 00